der Creatory GbR Paul Pannach & Clemens Armin Göpfert
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge, Leistungen und Rechtsgeschäfte zwischen der Creatory GbR Paul Pannach & Clemens Armin Göpfert (nachfolgend „Agentur") und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Kunde") in den Bereichen Internet-Auftritt, Content-Erstellung, IT-Lösungen und Print-Lösungen. Entgegenstehende oder von diesen Bedingungen abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, die Agentur stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
Grundlage der Zusammenarbeit ist das Angebot der Agentur in Verbindung mit dem schriftlichen Briefing des Kunden sowie sämtlichen als Vertragsbestandteil benannten Anlagen. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch die Agentur.
Änderungen und/oder Ergänzungen des Vertrags einschließlich dieser AGB bedürfen der Schriftform. Änderungen, die Mehraufwand verursachen, werden gesondert vergütet.
Ereignisse höherer Gewalt, wie Naturkatastrophen, Streiks, Energieausfälle, Pandemien oder behördliche Anordnungen, berechtigen die Agentur, die vereinbarten Leistungen um die Dauer der Behinderung sowie eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Schadensersatzansprüche des Kunden aufgrund solcher Verzögerungen sind ausgeschlossen.
Die Agentur erbringt ihre Leistungen projektbezogen gegen Pauschalvergütung. Wiederkehrende Leistungen wie Hosting, Wartung und Service werden im Rahmen gesonderter Vereinbarungen erbracht und monatlich abgerechnet.
Die Leistungen erfolgen in strukturierten Projektphasen. Zwischenfreigaben erfolgen schriftlich. Nach Fertigstellung wird das Ergebnis zur Abnahme vorgelegt. Erfolgt innerhalb von zehn Werktagen keine Beanstandung, gilt das Werk als abgenommen.
Grundlage der Leistungen ist stets das vereinbarte Briefing. Anpassungen oder neue Anforderungen, die über den ursprünglichen Projektumfang hinausgehen, gelten als Zusatzleistungen und werden separat vergütet.
Die Agentur ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen qualifizierte Dritte, insbesondere freie Mitarbeiter oder Subunternehmer, einzusetzen. Diese gelten nicht als Vertragspartner des Kunden. Eine direkte Beauftragung dieser Personen oder Unternehmen durch den Kunden, innerhalb von zwölf Monaten nach Projektabschluss, ist ohne schriftliche Zustimmung der Agentur unzulässig.
Der Kunde erhält mit vollständiger Zahlung ein einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht an den im Rahmen des Vertrages erstellten Arbeitsergebnissen. Dieses Recht ist zeitlich und räumlich unbeschränkt, jedoch auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland begrenzt, sofern nicht ausdrücklich eine weitergehende Nutzung vereinbart wurde.
Die Agentur bleibt Inhaberin sämtlicher Urheberrechte. Sie ist berechtigt, die Arbeitsergebnisse unter Nennung des Kunden in angemessenem Umfang zu Referenzzwecken zu verwenden.
Eine Bearbeitung, Umgestaltung oder sonstige Änderung der gelieferten Werke ist nur mit schriftlicher Zustimmung der Agentur zulässig. Bei Verstößen ist die Agentur berechtigt, ein pauschales Zusatzhonorar in Höhe des 2,5-fachen ursprünglich vereinbarten Honorars zu verlangen.
Die Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte oder eine Mehrfachverwendung ist nur mit schriftlicher Zustimmung der Agentur zulässig und honorarpflichtig.
Die Vergütung richtet sich nach dem im Angebot oder Projektvertrag vereinbarten Betrag. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
Die Agentur ist berechtigt, bei längerfristigen Projekten angemessene Abschlagszahlungen für Teilleistungen zu verlangen. Teilleistungen müssen nicht in verwendungsfähiger Form vorliegen.
Die Vergütung ist innerhalb von zehn Werktagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug ist die Agentur berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von zehn Prozentpunkten über dem Basiszinssatz geltend zu machen. Weitergehende Rechte bleiben unberührt.
Bei Projektstornierung durch den Kunden vor Projektbeginn gelten folgende pauschale Stornogebühren:
Skizzen, Entwürfe, Probedrucke und sonstige Vorarbeiten werden auch dann berechnet, wenn es nicht zur Beauftragung kommt.
Zusätzlicher Aufwand, der bei Durchführung des Projekts entsteht und im ursprünglichen Auftrag nicht enthalten war, wird nach Absprache gesondert vergütet.
Der Kunde stellt alle zur Auftragserfüllung erforderlichen Unterlagen, Informationen, Materialien und Daten unentgeltlich, rechtzeitig und in geeigneter Form zur Verfügung.
Die Agentur ist nicht verpflichtet, vom Kunden gelieferte Inhalte auf rechtliche Zulässigkeit, insbesondere im Hinblick auf Urheber-, Marken-, Wettbewerbs- oder Datenschutzrecht, zu prüfen.
Der Kunde ist verpflichtet, Korrekturabzüge und Freigaben fristgerecht zu prüfen und schriftlich freizugeben. Bei vom Kunden übersehenen Fehlern haftet die Agentur nicht.
Die Agentur haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten.
Die Haftung ist in jedem Fall auf den Betrag des für den jeweiligen Auftrag vereinbarten Honorars beschränkt.
Für die Inhalte, Produkte oder Dienstleistungen des Kunden übernimmt die Agentur keine Haftung. Der Kunde stellt die Agentur von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus vom Kunden bereitgestellten oder freigegebenen Inhalten entstehen.
Werden zur Leistungserbringung Dritte (z. B. Hostinganbieter, Software-Tools, Stockbilder) eingesetzt, beschränken sich etwaige Mängelansprüche des Kunden auf die Abtretung der Ansprüche der Agentur gegenüber dem Dritten.
Führt ein Dritter nach Vertragsschluss neue Gebühren oder Preisänderungen ein, ist die Agentur berechtigt, die Preise gegenüber dem Kunden entsprechend anzupassen, sofern der Kunde der weiteren Nutzung zustimmt.
Die Agentur ist nicht zur Herausgabe von offenen Arbeitsdateien, Skizzen oder Entwürfen verpflichtet. Diese verbleiben im Eigentum der Agentur.
Die Agentur speichert digitale Daten projektbezogen für maximal zwei Jahre. Eine Verpflichtung zur Archivierung oder Sicherstellung der Lesbarkeit besteht nicht.
Medialeistungen erbringt die Agentur auf Grundlage verfügbarer Informationen und nach bestem Wissen. Ein konkreter werblicher Erfolg wird nicht geschuldet.
Bei größeren Mediavolumina kann die Agentur Vorkasse verlangen. Bei verspäteter Zahlung haftet sie nicht für Terminversäumnisse.
Vor Einleitung gerichtlicher Schritte verpflichten sich beide Parteien zur Durchführung eines Mediationsverfahrens. Bei Meinungsverschiedenheiten zu Qualität oder Vergütung können externe Gutachter hinzugezogen werden. Die Kosten werden hälftig getragen.
Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Sitz der Agentur, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Klausel gilt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Stand: Dezember 2023